Home – FAQ
Ja. Wir stellen eine klare Dokumentation und eine nachvollziehbare Abwicklung bereit – von der Übernahme bis zur finalen Behandlung/Entsorgung, gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
Wir verfügen außerdem über eine europäische Zollbewilligung für Inward Processing (aktive Veredelung). Damit kann die Abwicklung ausgewählter Nicht-Unionswaren innerhalb eines geregelten Rahmens erfolgen – mit vollständiger Dokumentation und Nachweisführung.
Das hängt von Standort, Art der Ware und Menge ab. In vielen Fällen ist eine kurzfristige Abholung möglich – häufig innerhalb von 1 bis 24 Stunden nach der Abstimmung, sofern die Übergabe vorbereitet ist.
Das ist abhängig von Ware und Standort. Nennen Sie die geschätzte Menge – wir bestätigen die sinnvollste Abholoption.
Ja, abhängig von der Zusammensetzung. Teilen Sie kurz mit, womit die Ware vermischt oder verunreinigt ist – wir empfehlen den passenden Behandlungsweg.
Ja. Bei wiederkehrenden Mengen kann ein fester Rhythmus vereinbart werden, abgestimmt auf Ihre Lager- oder Logistikprozesse.
Ja. Markieren Sie die Anfrage als dringend und nennen Sie das frühestmögliche Abholfenster – wir prüfen sofort, was umsetzbar ist.
Ja. Läuft die Sendung im Transitverfahren, koordinieren wir das Thema T1-Abschluss als Bestandteil der Abwicklung.
Kontaktieren Sie uns direkt – wir helfen gern weiter und klären die Details.